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Die Rechtsform der GbR
Die Rechtsform der GbR - Rechtsfragen und Gründung 1. Allgemeines Die GbR ist die Grundform der Personengesellschaften und besticht durch ihre einfache und kostengünstige Gründung sowie ihre vielseitigen Einsatzmöglichkeiten. Die relevanten gesetzlichen Regelungen für die GbR finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, §§ 705 ff. In § 705 BGB wird die GbR wie folgt definiert: "Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten". Die Formulierung lässt erkennen, dass bei der GbR typischerweise die Mitarbeit der einzelnen Gesellschafter im Unternehmen im Vordergrund steht. Der gemeinsame Zweck kann in jeder erlaubten Tätigkeit bestehen, gewerbliche Aktivitäten sind also nicht zwingend. Damit steht die Form der GbR sowohl Gewerbetreibenden als auch Angehörigen freier Berufe zur Verfügung. Einzelheiten zum Thema siehe hier: Die Rechtsform der GbR
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